Teilregionalplan Energie:
Planungsoffensive zum Ausbau von Windkraft und Solar.
Teilregionalplan Energie 2025 - Satzungsbeschluss
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben hat am 26.09.2025 über die Behandlung der Anregungen aus dem 2. Beteiligungsverfahren abschließend entschieden und den Teil des Planentwurfs, der nicht Gegenstand einer erneuten Beteiligung ist, in der nachfolgenden Fassung als Satzung beschlossen. Das Planwerk beinhaltet das bislang zurückgestellte Kapitel 4.2 des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben sowie Änderungen an anderen Plankapiteln. Es umfasst den Textteil mit Plansätzen und Begründung, die Raumnutzungskarte mit den Flächenkulissen Windenergie und Photovoltaik sowie den Umweltbericht (siehe unten).
Zudem hat die Verbandsversammlung am 26.09.2025 den Feststellungsbeschluss über das Erreichen des Teilflächenziel nach § 5 Abs. 1 WindBG gefasst und somit den gesetzlich vorgesehenen Zeitplan eingehalten. Insbesondere durch die Festlegung der Vorranggebiete Windenergie und der Vorbehaltsgebiete Photovoltaik wird die angestrebte Steuerung des Windenergie- und Photovoltaikausbaus im Hinblick auf eine größtmögliche Raumverträglichkeit und ein geringes Konfliktpotenzial erreicht.
Die Summe aller Vorranggebiete Windenergie umfasst nunmehr eine Fläche von 6.491 ha (1,85 %) der Region, die Summe aller Vorbehaltsgebiete Photovoltaik 1.762 ha (0,5 %). Die gesetzlich vorgegebenen Flächenziele werden somit erreicht, im Bereich Photovoltaik sogar die politische gewollte Übererfüllung in Höhe von 0,5 % der Regionsfläche.
Der Teilregionalplan Energie 2025 wird nun beim Ministerium für Landentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW) angezeigt. Die oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde im MLW hat daraufhin die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 3 Monaten rechtliche Einwendungen zu erheben. Werden keine Einwände erhoben wird der Plan durch die öffentliche Bekanntmachung der Anzeige verbindlich und damit rechtswirksam. Dies wird voraussichtlich Anfang 2026 der Fall sein. Für vier gegenüber dem zweiten Anhörungsentwurf des Teilregionalplans Energie entfallene Gebiete wird ein erneutes Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Für weitergehende Informationen verweisen wir auf unsere Pressemitteilung.
Teilregionalplan Energie - 2. Anhörung 2025
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben hat am 07.02.2025 - nach Behandlung der zur 1. Anhörung eingegangenen Stellungnahmen (siehe Synopse) - beschlossen, den überarbeiteten Planentwurf des Teilregionalplans Energie in das 2. Beteiligungsverfahren zu geben. Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum 2. Anhörungsentwurf fand vom 9. April - 9. Mai 2025, die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (Behörden etc.) vom 9. April - 10. Juni 2025 statt. Das 2. Beteiligungsverfahren wurde nach dem neuen Landesplanungsrecht (Landesplanungsgesetz für Baden-Württemberg beschlossen am 12.03.2025, in Kraft getreten am 29.03.2025) durchgeführt.
Im Rahmen des 2. Offenlageverfahrens zum Teilregionalplan Energie konnte gem. § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) nur zu den Inhalten eine Stellungnahme abgegeben werden, die sich gegenüber dem 1. Offenlageentwurf geändert haben, es sei denn, es handelte sich um Erkenntnisse, die zum Zeitpunkt des 1. Offenlageentwurfs (gemäß Beschluss der Verbandsversammlung vom 08.12.2023) noch nicht bekannt waren. Stellungnahmen, die sich auf nicht geänderte Planinhalte beziehen, blieben insofern unberücksichtigt.
Teilregionalplan Energie - 1. Anhörung 2024
Der Entwurf des Teilregionalplans Energie für die 1. Anhörung wurde am 8. Dezember 2023 von der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben beschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum 1. Anhörungsentwurf fand vom 29. Januar - 29. März 2024, die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (Behörden etc.) vom 29. Januar - 29. April 2024 statt.
Einwenderbenachrichtigungen zur 1. Anhörung 2024 wurden Ende März 2025 versandt, eine Zusammenstellung (Synopse) aller Stellungnahmen zur 1. Anhörung mit den Abwägungsergebnissen ist nachfolgend abrufbar. Darin enthalten sind auch Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichen Inhalt, die von mehr als 50 Personen abgegeben wurden. Der Zeitraum zur Einsichtnahme der Unterlagen ist vom 07.04.2025 bis 09.05.2025. Die Synopse ist jedoch bereits ab 01.04.2025 ins Internet eingestellt und liegt vom 07.04.2025 bis einschließlich 09.05.2025 zur kostenlosen Einsichtnahme für jede interessierte Person in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben während der Sprechzeiten aus (siehe auch nachfolgende „Öffentliche Bekanntmachung über die Behandlung der Stellungnahmen“).
Hintergrund
Um die Energiewende zu beschleunigen, hat die Landesregierung beschlossen, dass in jeder Region 2 % der Flächen für den Ausbau von erneuerbaren Energien bereitgestellt werden müssen. Ganz genau: mindestens 1,8 % für Wind und mindestens 0,2 % für Solar. Und das mit engem Zeitplan. Bis 30. September 2025 sollten alle Regionen ihren jeweiligen Teilregionalplan Energie beschlossen haben. Für unsere Region liegt dieser Satzungsbeschluss inzwischen vor (siehe oben).
Wir als Regionalverband Bodensee-Oberschwaben haben den Auftrag, diesen Plan zu entwickeln und zu erstellen. Und somit die verantwortungsvolle Aufgabe, sehr genau zu planen, wie – und vor allem wo, auf welchen Flächen – die ausgegebenen Ziele erreicht werden können. Dabei verfolgen wir einen ebenso klaren, wie persönlichen Anspruch: Wir wollen die bestmöglichen Lösungen für unserer Region finden.
Diese Homepage bietet jederzeit die Möglichkeit, sich umfassend über den Planungsstand zu informieren. Zudem waren Interessierte eingeladen, den Planungsprozesses im Rahmen eines Bürgerdialogs zu begleiten.
Für neue, bessere Wege. Für die Region. Für uns alle.
Wir. Planen. Zukunft.
Erklärfilm
Veranstaltungen
Veranstaltungen (Öffentliche Informationsveranstaltungen)
Veranstaltungen zur Anhörung
Veranstaltungen zur Anhörung mit Thekla Walker, Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Veranstaltungen zur Anhörung
Im Rahmen eines Bürgerdialogs fand am 11.07.2023 in Bad Waldsee die öffentliche Informationsveranstaltung „Räume suchen. Gebiete finden.“ statt. Hier wurden die Suchräume vorgestellt, die planerische Vorgehensweise erläutert und der offene Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht.
Die vorgestellten Suchraumkarten können Sie hier einsehen.
Eine Aufzeichnung der Veranstaltung „Räume suchen. Gebiete finden.“ können Sie hier ansehen (Untertitel sind verfügbar):
Karten
Flächenkulisse Windenergie - gemäß Satzungsbeschluss
Die Flächenkulisse Windenergie umfasst die Vorranggebiete regionalbedeutsamer Windenergieanlagen gemäß dem Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben vom 26. September 2025 (siehe oben ). Sie ist Teil des Planwerks "Teilregionalplan Energie 2025" und beinhaltet 39 Vorranggebiete mit insgesamt ca. 6.490 ha (1,85 % der Region). Die Flächen wurden gebietsscharf abgegrenzt, gelten also ausschließlich für den Maßstab 1 : 50.000. Übersichts -und Detailkarten der Vorranggebiete Windenergie sind nachfolgend abrufbar.
Flächenkulisse Solarenergie - gemäß Satzungsbeschluss
Die Flächenkulisse Solarenergie umfasst die Vorbehaltsgebiete regionalbedeutsamer Freiflächen-Photovoltaikanlagen gemäß dem Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben vom 26. September 2025 (siehe oben). Sie ist Teil des Planwerks "Teilregionalplan Energie 2025" und beinhaltet 125 Vorbehaltsgebiete mit insgesamt ca. 1.760 ha Gesamtfläche (0,5 % der Region). Die Flächen wurden gebietsscharf abgegrenzt, gelten also ausschließlich für den Maßstab 1 : 50.000. Übersichtskarten der Vorbehaltsgebiete Photovoltaik sind nachfolgend abrufbar. Detailkarten sind den Steckbriefen in Anlage 2 des Umweltberichts zu entnehmen (siehe oben).
Suchraumkarten
Suchräume sind ein planerischer Zwischenschritt auf dem Weg zur Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten unterworfen. Die Suchräume für Freiflächensolaranlagen basieren unter anderen auf den Daten der digitalen Flurbilanz 2022 (Landkreis Ravensburg: nur Entwurfsstand). Flächen, bei denen bereits jetzt Ausschlusskriterien oder Kriterien vorliegen, die zu sehr erheblichen Konflikten führen würden (z. B. Naturschutzgebiet), werden nicht in die Suchraumkulisse aufgenommen. Die Suchräume beinhalten deutlich mehr Flächen, als am Ende im Regionalplan festgelegt werden. Im weiteren Planungsprozess werden zusätzliche Konfliktkriterien (z.B. Überschwemmungsgebiete) sowie Eignungskriterien (z.B. vorbelastete Flächen bei Solar) berücksichtigt, die dann zu den konkreten Gebietsabgrenzungen und Vorrang- sowie Vorbehaltsgebieten führen. Dabei wird jede Fläche einzeln einer planerischen Abwägung unterworfen.
Die Suchräume für Freiflächensolaranlagen basieren unter anderen auf den Daten der digitalen Flurbilanz 2022 (Landkreis Ravensburg: nur Entwurfsstand).
Die Kriterien, welche den Suchräumen zugrunde gelegt wurden, finden Sie hier: Solar (PDF), Wind (PDF).
Suchraumkarte Windenergieanlagen
Suchraumkarte Freiflächensolaranlagen
Zeitplan
Der Zeitplan zur Umsetzung des Teilregionalplans Energie ist durch die Vorgaben des Landesplanungsgesetzes sehr eng gefasst. Bis Ende 2025 musste der verabschiedete Satzungsbeschluss stehen.
Aus diesem Grund hat der Regionalverband im 1. Halbjahr 2023 mögliche Gebiete für Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen identifiziert – die sogenannten Suchräume. Innerhalb der Suchräume wurde dann in einem zweiten Schritt, im Laufe des 2. Halbjahres 2023, ein Entwurf für die konkreten Vorranggebiete (Windenergie) und Vorbehaltsgebiete (Freiflächen-Photovoltaikanlagen) erarbeitet. Im Januar 2024 ging der Regionalverband mit dieser konkreten Flächenkulisse in die erste Anhörung (Offenlage, siehe oben) sowie unten stehende Pressemitteilung), im April 2025 in die zweite Anhörung (siehe oben) sowie unten stehende Pressemitteilung). In den ein- bis dreimonatigen Anhörungsfristen konnten Träger öffentlicher Belange sowie jede Privatperson Stellungnahmen einreichen. Bis spätestens zum 30. September 2025 musste ein Satzungsbeschluss zum Teilregionalplan erfolgen. Dieser wurde am 26. September 2025 von der Verbandsversammlung gefasst. Der Teilregionalplan Energie wird nun vom zuständigen Ministerium rechtlich geprüft und anschließend - voraussichtlich Anfang 2026 - rechtskräftig.
Weitere Informationen zum Ausbau von Windkraft und Solar erhalten Sie auf dem Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg.
Mehr erfahrenGrundlagen
Informationen
Bereits am 18. Dezember 2020 wurde in der Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverbands der Aufstellungsbeschluss für den Teilregionalplan Energie gefasst, in dem das in der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben ausgeklammerte Kap. 4.2 Energie behandelt wird (näheres siehe Sitzungsunterlagen).
Die Unterrichtung der öffentlichen Stellen über den Aufstellungsbeschluss gem. § 9 Abs. 1 ROG erfolgte am 5. April 2022 (siehe auch Informationsblatt (PDF)), die Unterrichtung der Öffentlichkeit am 21. April 2022. Der Scoping-Termin zum Teilregionalplan Energie fand am 17. Mai 2022 statt (siehe Scoping-Papier (PDF) und Protokoll (PDF)).
Auf Landesebene haben die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi, MdL und die Verbandsvorsitzenden der zwölf Regionalverbände am 17. März 2022 in Stuttgart die Regionale Planungsoffensive gestartet, um Flächen für Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu sichern. Weitere Informationen zum Ausbau von Windkraft und Solar erhalten Sie darüber hinaus auf dem Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg.
Umgang mit Naturschutzkonflikten bei Freiflächensolaranlagen in der Regionalplanung
Orientierungshilfe zum Arten- und Biotopschutz für die Region Bodensee-Oberschwaben.
Der RVBO hat eine Orientierungshilfe zum Umgang mit Naturschutzkonflikten bei Freiflächensolaranlagen in der Regionalplanung von der Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH erstellen lassen. Im Fokus steht ausschließlich die Wirkung von Freiflächensolaranlagen auf den Arten- und den Biotopschutz. In dieser Orientierungshilfe untersuchen Jürgen Trautner und sein Team Zielkonflikte und Wirkungen bei der Errichtung von Freiflächensolaranlagen auf Flächen, die für den regionalen Biotopverbund im Offenland (Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege im Regionalplan) gesichert werden sollen.
Jürgen Trautner und sein Team zeigen auf, dass es keine ausreichende Datenbasis zum Konfliktfeld Freiflächensolaranlagen versus Arten- und Biotopschutz gibt und dass bestehende Erkenntnisse aus der Fachliteratur unzureichend und widersprüchlich sind. Dennoch schaffen es die Gutachter, auf Basis bestehender Literatur und ihres Fachwissens hilfreiche Empfehlungen zum Umgang mit Freiflächensolaranlagen im regionalen Biotopverbund abzugeben.
Die Handreichung stellt eine fachgutachterliche Ausarbeitung dar und hat hinweisenden und empfehlenden Charakter für den Regionalverband Bodensee-Oberschwaben.
Bewertung von Landschaftsbild und Erholungsfunktion der Landschaft
Der vom RVBO in Auftrag gegebene Fachbeitrag "Bewertung von Landschaftsbild und Erholungsfunktion der Landschaft", erstellt vom Büro PAN (Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH), bewertet die potenziellen Auswirkungen von Freiflächensolaranlagen und Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion der Landschaft in der Region Bodensee-Oberschwaben. Dafür hat das Büro PAN zunächst das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion der Landschaft flächendeckend und unter Einsatz geographischer Informationssysteme (GIS) für die Region bewertet. Anschließend wurde in den Suchräumen für Vorranggebiete Windenergie sowie für Vorbehaltsgebiete Solarenergie die Empfindlichkeit der Landschaft gegenüber Windenergieanlagen einerseits und Freiflächensolaranlagen andererseits ermittelt, u.a. durch die GIS-basierte Erhebung der potenziellen Einsehbarkeit dieser Anlagen.
Das Gesamtergebnis der Bewertung ergibt sich aus der Überlagerung von Landschaftsbild, Erholungsfunktion und Empfindlichkeit. Die Ergebnisse des Gutachtens fließen in die Abwägung und Auswahl der Vorranggebiete Windenergie und der Vorbehaltsgebiete Solarenergie ein. Die flächendeckende Gesamtbewertung von Landschaftsbild und Erholungsfunktion der Landschaft kann auch noch für weitere Zwecke, z.B. die Landschaftsrahmenplanung, verwendet werden.
Kontakt
Sie haben Fragen oder Anmerkungen an den Regionalverband? Oder Sie möchten sich konstruktiv einbringen? Dann schreiben Sie uns einfach über dieses Kontaktformular.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in der aktuellen Teilregionalplan Energie Planungsphase Ihre Anliegen nicht individuell beantworten können. Häufig wiederkehrende Fragen werden in der FAQ-Liste beantworten.