
Teilregionalplan Energie:
Planungsoffensive zum Ausbau von Windkraft und Solar.
Hintergrund
Um die Energiewende zu beschleunigen, hat die Landesregierung beschlossen, dass in jeder Region 2% der Flächen für den Ausbau von erneuerbaren Energien bereitgestellt werden müssen. Ganz genau: mindestens 1,8% für Wind und mindestens 0,2% für Solar. Und die Zeit drängt. Bis 1. Januar 2024 müssen alle Regionen einen Entwurf für ihren jeweiligen Teilregionalplan Energie fertiggestellt haben und damit in die Offenlage gehen.
Wir als Regionalverband Bodensee-Oberschwaben haben den Auftrag, diesen Plan zu entwickeln und zu erstellen. Und somit die verantwortungsvolle Aufgabe, sehr genau zu planen, wie – und vor allem wo, auf welchen Flächen – die ausgegebenen Ziele erreicht werden können. Dabei verfolgen wir einen ebenso klaren, wie persönlichen Anspruch: Wir wollen die bestmöglichen Lösungen für unserer Region finden.
Im Rahmen eines Bürgerdialogs sind Interessierte eingeladen, diesen Prozess zu begleiten. Es besteht die Möglichkeit, sich über die Homepage zu informieren, sich mit Hinweisen einzubringen oder auch den direkten Austausch auf verschiedenen Veranstaltungen zu suchen.
Für neue, bessere Wege. Für die Region. Für uns alle.
Wir. Planen. Zukunft.
Veranstaltungen
Im Rahmen eines Bürgerdialogs fand am 11.07.2023 in Bad Waldsee die öffentliche Informationsveranstaltung „Räume suchen. Gebiete finden.“ statt. Hier wurden die Suchräume vorgestellt, die planerische Vorgehensweise erläutert und der offene Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht.
Die vorgestellten Suchraumkarten können Sie hier einsehen.
Eine Aufzeichnung der Veranstaltung „Räume suchen. Gebiete finden.“ können Sie hier ansehen (Untertitel sind verfügbar):
Nährere Informationen zu den Tagesordnungspunkten werden eine Woche im voraus veröffentlicht.
Nährere Informationen zu den Tagesordnungspunkten werden eine Woche im voraus veröffentlicht.
Nährere Informationen zu den Tagesordnungspunkten werden eine Woche im voraus veröffentlicht.
Veranstaltungen zur Anhörung
Veranstaltungen zur Anhörung mit Thekla Walker, Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Veranstaltungen zur Anhörung
Veranstaltungen (Archiv)
Karten
Suchräume sind ein planerischer Zwischenschritt auf dem Weg zur Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten. Die Suchräume bilden eine allererste Flächenabgrenzung, wo sich geeignete Flächen für Windenergie- und Freiflächensolaranlagen befinden könnten. Flächen, bei denen bereits jetzt Ausschlusskriterien oder Kriterien vorliegen, die zu sehr erheblichen Konflikten führen würden (z. B. Naturschutzgebiet), werden nicht in die Suchraumkulisse aufgenommen. Die Suchräume beinhalten deutlich mehr Flächen, als am Ende im Regionalplan festgelegt werden. Im weiteren Planungsprozess werden zusätzliche Konfliktkriterien (z.B. Überschwemmungsgebiete) sowie Eignungskriterien (z.B. vorbelastete Flächen bei Solar) berücksichtigt, die dann zu den konkreten Gebietsabgrenzungen und Vorrang- sowie Vorbehaltsgebieten führen. Dabei wird jede Fläche einzeln einer planerischen Abwägung unterworfen.
Die Suchräume für Freiflächensolaranlagen basieren unter anderen auf den Entwurfsdaten für die digitale Flurbilanz 2022.
Die Kriterien, welche den Suchräumen zugrunde gelegt wurden, finden Sie hier: Solar (PDF), Wind (PDF).
Vorläufige Suchraumkarte Windenergieanlagen

Vorläufige Suchraumkarte Freiflächensolaranlagen

Beruht auf den Entwurfsdaten der digitalen Flurbilanz.
Zeitplan
Der Zeitplan zur Umsetzung des Teilregionalplans Energie ist durch die Vorgaben des Landesplanungsgesetzes sehr eng gefasst. Bis Ende 2025 muss der verabschiedete Satzungsbeschluss stehen.
Aus diesem Grund identifiziert der Regionalverband bis Ende des 1. Halbjahres 2023 mögliche Gebiete für Windenergie- und Freiflächensolaranlagen – die sogenannten Suchräume. Innerhalb der Suchräume wird dann in einem zweiten Schritt, im Laufe des 2. Halbjahres 2023, ein Entwurf für die konkreten Vorranggebiete (Windenergie) und Vorbehaltsgebiete (Freiflächensolaranlagen) erarbeitet. Spätestens zum 1. Januar 2024 geht der Regionalverband mit dieser konkreten Flächenkulisse in die öffentliche Anhörung (Offenlage). In dieser zwei- bzw. dreimonatigen Anhörungsfrist können Träger öffentlicher Belange sowie jede Privatperson Stellungnahmen einreichen. Bis spätestens zum 30. September 2025 muss dann ein Satzungsbeschluss zum Teilregionalplan erfolgen. Dieser ist bis Ende 2025 vom zuständigen Ministerium zu genehmigen und anschließend rechtskräftig.
Weitere Informationen zum Ausbau von Windkraft und Solar erhalten Sie auf dem Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg.
Mehr erfahrenAllgemeines
Informationen
Bereits am 18. Dezember 2020 wurde in der Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverbands der Aufstellungsbeschluss für den Teilregionalplan Energie gefasst, in dem das in der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben ausgeklammerte Kap. 4.2 Energie behandelt wird (näheres siehe Sitzungsunterlagen).
Die Unterrichtung der öffentlichen Stellen über den Aufstellungsbeschluss gem. § 9 Abs. 1 ROG erfolgte am 5. April 2022 (siehe auch Informationsblatt (PDF)), die Unterrichtung der Öffentlichkeit am 21. April 2022. Der Scoping-Termin zum Teilregionalplan Energie fand am 17. Mai 2022 statt (siehe Scoping-Papier (PDF) und Protokoll (PDF)).
Auf Landesebene haben die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi, MdL und die Verbandsvorsitzenden der zwölf Regionalverbände am 17. März 2022 in Stuttgart die Regionale Planungsoffensive gestartet, um Flächen für Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu sichern. Weitere Informationen zum Ausbau von Windkraft und Solar erhalten Sie darüber hinaus auf dem Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg.
Umgang mit Naturschutzkonflikten bei Freiflächensolaranlagen in der Regionalplanung
Orientierungshilfe zum Arten- und Biotopschutz für die Region Bodensee-Oberschwaben.
Der RVBO hat eine Orientierungshilfe zum Umgang mit Naturschutzkonflikten bei Freiflächensolaranlagen in der Regionalplanung von der Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH erstellen lassen. Im Fokus steht ausschließlich die Wirkung von Freiflächensolaranlagen auf den Arten- und den Biotopschutz. In dieser Orientierungshilfe untersuchen Jürgen Trautner und sein Team Zielkonflikte und Wirkungen bei der Errichtung von Freiflächensolaranlagen auf Flächen, die für den regionalen Biotopverbund im Offenland (Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege im Regionalplan-Entwurf 2021) gesichert werden sollen.
Jürgen Trautner und sein Team zeigen auf, dass es keine ausreichende Datenbasis zum Konfliktfeld Freiflächensolaranlagen versus Arten- und Biotopschutz gibt und dass bestehende Erkenntnisse aus der Fachliteratur unzureichend und widersprüchlich sind. Dennoch schaffen es die Gutachter, auf Basis bestehender Literatur und ihres Fachwissens hilfreiche Empfehlungen zum Umgang mit Freiflächensolaranlagen im regionalen Biotopverbund abzugeben.
Die Handreichung stellt eine fachgutachterliche Ausarbeitung dar und hat hinweisenden und empfehlenden Charakter für den Regionalverband Bodensee-Oberschwaben.
Kontakt
Sie haben Fragen oder Anmerkungen an den Regionalverband? Oder Sie möchten sich konstruktiv einbringen? Dann schreiben Sie uns einfach über dieses Kontaktformular.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in der aktuellen Teilregionalplan Energie Planungsphase Ihre Anliegen nicht individuell beantworten können. Häufig wiederkehrende Fragen werden in der FAQ-Liste beantworten.