FAQ:
Fragen und Antworten

rund um den Teilregionalplan Energie

Flächenziele, Planungsprozesse

Was ist der Auftrag für den Regionalverband Bodensee-Oberschwaben?

Nach dem baden-württembergischen Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz 2023 sollen in den Regionalplänen mind. 1,8 % der Region für die Windenergie und mind. 0,2 % für Freiflächensolaranlagen gesichert werden. Konkret bedeutet das, dass in den Landkreisen Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen insgesamt mindestens 6.300 Hektar für Windenergieanlagen und mindestens 700 Hektar für Freiflächensolaranlagen im Regionalplan ausgewiesen werden. Erste Flächenkulissen sollen 2023 vorliegen und die Verfahren bis Ende 2025 abgeschlossen werden.

Wie kommen wir an die Flächen für Wind und Solar?
Welche Planungsschritte braucht es noch bis zur Abgrenzung der Gebiete?

Suchräume sind ein planerischer Zwischenschritt auf dem Weg zur Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten. Die Suchräume bilden eine allererste Flächenabgrenzung, wo sich geeignete Flächen für Windenergie- und Freiflächensolaranlagen befinden könnten. Flächen, bei denen bereits jetzt Ausschlusskriterien oder Kriterien vorliegen, die zu sehr erheblichen Konflikten führen würden (z. B. Naturschutzgebiet), werden nicht in die Suchraumkulisse aufgenommen. . Die Suchräume beinhalten deutlich mehr Flächen, als am Ende im Regionalplan festgelegt werden. Im weiteren Planungsprozess werden zusätzliche Konfliktkriterien (z.B. Überschwemmungsgebiete) sowie Eignungskriterien (z.B. vorbelastete Flächen bei Solar) berücksichtigt, die dann zu den konkreten Gebietsabgrenzungen und Vorrang- sowie Vorbehaltsgebieten führen. Dabei wird jede Fläche einzeln einer planerischen Abwägung unterworfen. Die potenziellen Gebiete werden mit verschiedenen Akteuren, wie den Kommunen, den Fachbehörden, aber auch den Naturschutzverbänden vor der Anhörung abgestimmt. Zudem wird für jedes Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiet eine strategische Umweltprüfung durchgeführt, bei der geprüft wird, welche Auswirkungen Windenergieanlagen und Freiflächensolaranlagen auf verschiedene Schutzgüter (z.B. Boden, Tiere, Pflanzen, menschliche Gesundheit) in den entsprechenden Gebieten haben.

Wie groß müssen die Flächen sein, dass sie im Teilregionalplan Energie festgelegt werden?

Der Regionalplan hat eine hohe Flughöhe und enthält Vorgaben für die Planung in der gesamten Region Bodensee-Oberschwaben. Der Maßstab der rechtsverbindlichen Raumnutzungskarte beträgt 1:50.000 (wie gängige Wanderkarten). Kleine Vorhaben sind für die Regionalplanung in der Regel weniger von Belang als große Vorhaben. Daher wird der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben voraussichtlich z.B. keine Vorbehaltsgebiete für Freiflächensolarenergie ausweisen, die nur 1 oder 2 Hektar groß sind.

Wie geht´s weiter (zeitlich)? Wie sieht der Zeitplan aus?

Der Zeitplan ist im Landesplanungsgesetz gesetzlich festgelegt. Im Laufe des Jahres 2023 erarbeitet der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben den Entwurf zum Teilregionalplan Energie. Zusätzlich wird eine sogenannte Strategische Umweltprüfung durchgeführt, bei der für jedes einzelne Vorranggebiet Windenergie oder Vorbehaltsgebiet Freiflächensolaranlagen die möglichen betroffenen Umweltbelange untersucht werden. Ab Januar 2024 hat dann jede Person im Rahmen der Anhörung die Gelegenheit, zum Teilregionalplan Energie Stellung zu nehmen. Dafür wird der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Anfang 2024 in jedem Landkreis eine Öffentlichkeitsveranstaltung anbieten. Im Laufe des Jahres 2024 überarbeiten die Planerinnen und Planer beim Regionalverband Bodensee-Oberschwaben den Entwurf zum Teilregionalplan Energie. Möglicherweise ist eine zweite Anhörung notwendig. Ende September 2025 muss dann die Verbandsversammlung des Regionalverbands gemäß Gesetz den Teilregionalplan Energie als Satzung beschließen. Bis Ende 2025 ist die Rechtskraft vorgesehen.

Warum ist es sinnvoll, mit mehr als 2 % der Fläche für Wind- und Solarenergie in das Verfahren zu gehen?

Da im Laufe des Planungsprozesses erfahrungsgemäß Gebiete wegfallen (können), wird der RVBO Anfang 2024 voraussichtlich mit mehr als 1,8 % der Fläche für Windenergie und mehr als 0,2 % der Fläche für Solarenergie in die Anhörungsentwürfe gehen. 

Falls weniger als 1,8% Vorranggebiete für die Windenergie beschlossen werden, kommt es zur sog. Superprivilegierung (gem. § 249 Abs. 7 BauGB). Tritt dies in Kraft, kann planerisch kein Einfluss mehr genommen werden, wo Windenergie möglich sein kann und wo nicht. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren muss aber weiterhin durchlaufen werden. Dies sollte verhindert werden. Dies gilt nicht bei den 0,2% für Freiflächensolaranlagen, da obliegt auch weiterhin – mit wenigen Ausnahmen – die Steuerung über die Bauleitplanung den Kommunen.

Wie sieht es mit Planungen der anderen Regionalverbände in Baden-Württemberg aus?

Die anderen Regionalverbände sind aktuell auch in der Planung, für sie gilt die gleiche Aufgabe und der gleiche Zeitplan wie für den RVBO. Wir sind im Austausch mit den anderen Regionalverbänden.

Warum sprechen wir bei Freiflächensolaranlagen von Vorbehaltsgebieten und bei Windenergieanlagen von Vorranggebieten? 

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sind gesetzlich festgelegte Begriffe der Regionalplanung. In Vorranggebieten sind Nutzungen, die der vorrangigen Nutzung entgegenstehen, unzulässig. Wie bei einem Verkehrsschild, auf dem steht, dass die Straßenbahn Vorrang hat: Da gibt es nichts zu diskutieren, die Fußgängerin (also andere Nutzerin der Straße) muss warten. 

Vorbehaltsgebiete sind etwas schwächer, hier muss der vorbehaltlich im Regionalplan festgelegten Nutzung in der Abwägung besonderes Gewicht beigemessen werden, im Ergebnis können andere Nutzungen „gewinnen“, wenn es gute Gründe dafür gibt. Der RVBO muss laut Gesetz bei Wind Vorranggebiete festlegen, bei Solar kann er zwischen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten wählen und hat sich für Vorbehaltsgebiete entschieden.

Kriterien

Wie wurden die Kriterien festgelegt?

Bei den Kriterien zur Ermittlung von Suchräumen wurden alle bekannten, planerisch begründeten und per Gesetz vorgegebenen Kriterien, die zum Ausschluss führen berücksichtigt. Weiterhin wurden die bekannten sehr erheblichen Konfliktkriterien dargestellt. Im weiteren Planungsprozess kommen zur Ermittlung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete innerhalb der Suchräume weitere, weniger erhebliche Konfliktkriterien (z.B. die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds) sowie Eignungskriterien (z.B. vorbelastete Flächen bei Solar) dazu. Die Regionalverbände haben gemeinsam Kriterienkataloge erarbeitet, die als Grundlage dienen, allerdings sind regionalspezifische Anpassungen notwendig.

Wie viel Spielraum gibt es bei den Kriterien? Ist das nicht schon alles gesetzlich festgelegt?

Bei den Kriterien für die Suchräume ist manches bereits gesetzlich festgelegt, z.B. dass in Naturschutzgebieten keine Freiflächensolar- und Windenergieanlagen möglich sind. Es ist aber nicht bei allen Kriterien so „einfach“ und es gibt auch Spielraum, z.B. bei der Beurteilung der Windhöffigkeit (durchschnittliches Windaufkommen an einem Standort) und der Qualität landwirtschaftlicher Flächen. Durch das gesetzlich festgelegte überragende Interesse erneuerbarer Energien muss dem Belang des Ausbaus erneuerbarer Energien in der Abwägung aber ein deutlich größeres Gewicht beigemessen werden als früher.

Wie wurden die Kriterien festgelegt?

Was sind Suchräume?

Suchräume sind ein planerischer Zwischenschritt auf dem Weg zur Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten. Die Suchräume bilden eine allererste Flächenabgrenzung, wo sich geeignete Flächen für Windenergie- und Freiflächensolaranlagen befinden könnten. Flächen, bei denen bereits jetzt Ausschlusskriterien oder Kriterien vorliegen, die zu sehr erheblichen Konflikten führen würden (z. B. Naturschutzgebiet), werden nicht in die Suchraumkulisse aufgenommen. Die Suchräume beinhalten deutlich mehr Flächen, als am Ende im Regionalplan festgelegt werden. Im weiteren Planungsprozess werden zusätzliche Konfliktkriterien (z.B. die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds) sowie Eignungskriterien (z.B. vorbelastete Flächen bei Solar) berücksichtigt, die dann zu den konkreten Gebietsabgrenzungen und Vorranggebieten führen.

Warum gibt es so viele Karten? Planhinweiskarten, Suchraumkarte etc.

Der RVBO möchte einen transparenten Planungsprozess und zeigt der Öffentlichkeit die verschiedenen Planungsschritte bis zur Abgrenzung der Gebiete, damit die Planungen möglichst gut nachvollzogen werden können.

Die Planhinweiskarten (veröffentlicht für ganz Baden-Wüttemberg im September 2022) zeigen übersichtlich, wo nach aktuellem Stand der Vorgaben aus den Regionalplänen der Ausbau der erneuerbaren Energien möglich ist. Alle anderen Kriterien (wie Siedlungsabstände, Naturschutzgebiete, Wald bei Freiflächen-Solar) wurden dabei nicht berücksichtigt. Der RVBO überarbeitet diese Vorgaben in seinem Regionalplan derzeit, um die Transformation der Energiewende zu erleichtern. Beispielsweise besteht nach dem Landesplanungsgesetz die Verpflichtung, die Regionalen Grünzüge, welche Freiraum z. B. für den Erhalt von Kaltluftschneisen oder für die Erholung von Bebauung freihalten sollen, für Windenergieanlagen zu öffnen.

Zeigen die Karten schon die konkreten Standorte für Solar- und Windenergieanlagen?

Nein. Die Suchraumkarten sind der erste Schritt auf dem Weg, geeignete Flächen für Wind- und Freiflächensolarenergie zu finden. Sie zeigen noch keine konkreten Ausweisungen im Regionalplan auf, sondern die Bereiche in der Region Bodensee-Oberschwaben, in denen konkrete Gebiete für die Festlegung von Standorten für Windenergieanlagen und Freiflächensolaranlagen gefunden werden könnten. Die Suchraumkulisse beinhaltet aktuell deutlich mehr Flächen, als am Ende im Regionalplan für Vorrang- und Vorbehaltsgebiete festgelegt werden. Im weiteren Planungsprozess werden weitere Belange berücksichtigt, die bei konkreten Gebietsabgrenzungen näher zu beurteilen sind. Dies wird zum Wegfall vieler Flächen in den Suchräumen führen.

Allgemeine Fragen zur Energiewende

Was ist mit dem Netzausbau bzw. der Einspeisung in die Netze?

Der Netzausbau spielt bei unserer Planungsebene noch keine Rolle. Es ist klar, dass für die Energiewende noch erheblich in den Netzausbau investiert werden muss. Die Bundesregierung und die Landesregierung Baden-Württemberg sowie die Netzbetreiber sind an dem Thema dran.

Windenergiegebiete

Wieviel Fläche braucht ein Windrad?

Wir weisen zusammenhängende Flächen für die Windenergiegebiete aus, diese zählen zu dem 1,8 %-Flächenziel. Wie die Windräder dann platziert werden, ist Aufgabe des Projektierers. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass ca. 15-30 Hektar (Raumbedarf) für eine Windenergieanlage (Windschatten, Abstände und Positionierung im Gebiet) benötigt wird.

Illustration zu Windradflächen

Bau/Umsetzung: dauerhafte Flächeninanspruchnahme für eine Windenergieanlage (voll- und teilversiegelter Fläche) je Anlage: ca. 500 qm (0,5 ha).

Wie viele Windräder passen in ein Windenergiegebiet?

Ca. 15-30 Hektar für eine Windenergieanlage -> hängt von Gegebenheiten des Gebiets ab: topographische Lage, verfügbare Flächen; damit die Windenergieanlagen nicht gegenseitig im Windschatten liegen, müssen sie je nach Lage zur Windrichtung Abstände voneinander einhalten, dies ist Aufgabe des Projektierers.

Für wen gelten die 1,8 %? Reicht es, wenn eine Gemeinde 1,8 % auf Ihrer Gemarkung für Wind ausweist?

Der Flächenbeitragswert muss regionsweit erreicht werden. Er betrifft nicht einzelne Kommunen, auch nicht einzelne Landkreise. Wird der Flächenbeitragswert nicht erreicht, kommt es zu einer sogenannten Superprivilegierung (gem. § 249 Abs. 7 BauGB). Das heißt, dass es keine Steuerungsmöglichkeiten auf regionaler und kommunaler Ebene bei der Windenergie mehr gibt. Der Bodenseekreis hat z.B. kaum Potenziale für Windenergieanlagen. Daher müssen die Landkreise Sigmaringen und Ravensburg mehr als 1,8 % ihrer Flächen für Windenergiegebiete beisteuern, um den Bodenseekreis „mit abzudecken“. Gleiches gilt übrigens auch für den Flächenbeitragswert für Freiflächen-Solar für 0,2 % - auch er gilt regionsweit.

Was zählt zu den 1,8 %, nur der Anlagestandort?

Nein, in den Windenergiegebieten, die der ausweist, zählt das ganze Gebiet zu den 1,8 %, nicht nur der Anlagenstandort.

Gibt es eine Maximalanzahl, wie viele Windräder an einem Standort gebaut werden dürfen?

Nein, gibt es nicht, aber dadurch, dass sich die Windräder gegenseitig Windschatten machen, können Windräder nicht dicht aneinander platziert werden, sodass sich eine maximale Zahl an Windrädern in einem Windenergiegebiet quasi aus physikalischen und wirtschaftlichen Gründen von selbst ergibt.

Wie hoch ist ein Windrad? Warum müssen Windräder so hoch sein?

Unterschiedlich. Aber: Windenenergieanlagen werden immer höher, weil die höheren Windenergieanlagen deutlich mehr Strom produzieren können als die niedrigeren. Beispiel: Die Windenergieanlagen, die in der Region gerade im Genehmigungsverfahren sind, haben meistens 250-260 m Gesamthöhe. Zukünftig wird mit bis zu 300 m hohen Anlagen gerechnet. Je höher das Windrad, desto geringer auch die Stromgestehungskosten (also die Kosten, die für die Umwandlung von Windenergie in elektrischen Strom notwendig sind).

Wie viel Strom produziert ein Windrad?

Eine moderne Windenergieanlage kann über 7 Megawatt Gesamtleistung erbringen. Damit können über 4.000 Haushalte pro Jahr mit Strom versorgt werden. (Weitere Infos)

Auf wie viel Volllaststunden kommt ein Windrad im Jahr?

Das Jahr hat 8.760 Stunden. Ein Windrad an Land in Deutschland kommt durchschnittlich auf knapp unter 2.000 Volllaststunden Unter Volllast versteht man die Betriebszeit, die eine Anlage haben würde, wenn sie immer mit Sollleistung (Volllast) laufen würde. Zum Vergleich: Photovoltaik kommt in Deutschland durchschnittlich auf 1.000 Volllaststunden.

Bei uns weht doch gar nicht genug Wind für Windräder!

Hier hat sich technisch viel getan: Seit 2013 werden speziell auf das Binnenland optimierte Windenergieanlagen eingesetzt. Diese Anlagen markieren eine Trendwende beim Windstromertrag in Baden-Württemberg. Sie haben deutlich größere Nabenhöhen und deutlich größere Rotordurchmesser. Der Nutzungsgrad, also die Volllaststundenzahl, der neuen Anlagen ist im Vergleich zu älteren Anlagen (2012 und früher) deutlich gestiegen. Zeitgleich stieg die durchschnittliche Leistung der neugebauten Anlagen weiter an. Sowohl die durchschnittlichen Jahreserträge als auch die durchschnittlichen Volllaststunden bei den Anlagen, die ab 2013 in Betrieb gingen, sind deutlich gestiegen. Das ist auf den Einsatz moderner, standortangepasster Schwachwindanlagen zurückzuführen. Windkraft ist auch in Baden-Württemberg wirtschaftlich.

Warum gibt es die Abstandsregelung der Windenergieanlagen zu Siedlungen? Könnten nicht die Windenergieanlagen näher an Siedlungen gebaut werden, weil hier ohnehin schon versiegelte Fläche ist?

Nach dem Baugesetzbuch ist seit Anfang 2023 vorgegeben, dass Windenergieanlagen in der Regel einen Abstand von der nächsten Wohnbebauung von mindestens der zweifachen Höhe der Anlage haben sollen (2-H-Regel). Darüber hinaus sind für besonders sensible Gebiete wie Kurgebiete die Vorgaben der technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm zu beachten.

Warum baut man Windenergieanlagen nicht in anderen Gebieten, wo es mehr Wind hat?

Eine naheliegende Idee ist, für Windenergieanlagen v.a. Küstenflächen zu nutzen, denn hier bläst der Wind bekanntlich am stärksten. Allerdings müsste der so gewonnene Windstrom quer durch ganz Deutschland geleitet werden. Diese Lösung wäre zu teuer, trotz der hohen Windausbeute. Rentabler ist, auch bei geringeren Windgeschwindigkeiten sogenannte Schwachwindanlagen zu errichten.* Derzeit fehlen auch zum großen Teil noch die Starkstromleitungen, die den Strom nach Süden bringen könnten. Doch selbst, wenn diese eines Tages vorhanden sind, muss der Windstrom auch dezentral erzeugt werden.

 *Herrmann S. 139f.

Was wird für den Artenschutz getan? Was wird hier wie geprüft?

In die Ermittlung der Suchräume für die Windenergie und die Freiflächensolarenergie fließen zahlreiche Kriterien des Natur- und Artenschutzes ein. Um nur ein paar Beispiele zu nennen: Naturschutzgebiete, europäische Schutzgebiete, Biotopverbund und Biotope u.v.m. Speziell für Wind gibt es noch den Fachbeitrag Artenschutz für die Regionalplanung Windenergie, der landesweit standardisiert und fachlich fundiert die Berücksichtigung von Vogelarten und Fledermausarten, die gegenüber Windkraft empfindlich sind (sogenannte „windenergiesensible Arten“), berücksichtigt. Später, im weiteren Planungsprozess, werden noch weitere Kriterien des Arten- und Naturschutzes einfließen wie Wildtierkorridore und weitere Flächen, in denen einzelne schützenswerte Arten vorkommen.

Inwiefern spielen in der Planung lokalklimatische Effekte von Windenergieanlagen eine Rolle?

Lokalklimatische Effekte von Windenergieanlagen stellen kein Kriterium bei der Auswahl der Vorranggebiete für Windenergie dar. Jede bauliche Anlage verändert das Lokalklima, auch Windenergieanlagen. Eine Dokumentation der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags aus dem Jahr 2022  wertet mehrere Studien zu mikroklimatischen Effekten von Windenergieanlagen aus. Demnach sind durch diese Anlagen möglicherweise kleinräumige Veränderungen der lokalen Luftdurchmischung möglich. Vor allem nachts könnte sich bei drehenden Rotoren die Temperatur leicht erhöhen und die Feuchtigkeit in unmittelbarer Nähe zu Windenergieanlagen reduzieren („Nachlauf-Effekt“). Die Auswirkungen auf die bodennahen Luftschichten sind höher, je kleiner die Windenergieanlage ist. In der Region Bodensee-Oberschwaben sind derzeit Anlagen mit einer Höhe von 250 m und mehr geplant. Insgesamt ist die Studienlage dünn und liefert z.T. widersprüchliche Ergebnisse. Es ist aber mit großer Sicherheit davon auszugehen, dass die Klimaauswirkungen von Windenergieanlagen im Vergleich zu anderen anthropogenen Effekten (Landnutzungswandel, Ausstoß von Treibhausgasen o.ä.) sehr gering sind.

Wie wird mit dem Denkmalschutz bei Windenergie umgegangen?

Das Landesdenkmalamt hat die acht höchst raumbedeutsamen Kulturdenkmale in der Region Bodensee-Oberschwaben definiert. Durch ein Gutachten wird derzeit überprüft, wo im Umfeld von 7,5 km um die höchst raumbedeutsamen Kulturdenkmalen Windenergieanlagen die Sicht zum Kulturdenkmal beeinträchtigen würden. Zudem müssen noch Denkmale an der Regionsgrenze berücksichtigt werden, deren Sichtbeziehungen in die Region hineinragen.

Können Windenergieanlagen dort gebaut werden, wo Kies abgebaut wird?

Nein, das ist aufgrund der fehlenden Standfestigkeit des Bodens nicht möglich.

Gefährdet durch Windenergieanlagen erzeugter Infraschall die Gesundheit?

Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Infraschall nur dann Folgen haben kann, wenn Menschen ihn hören oder spüren können. Da die von Windkraftanlagen erzeugten Infraschall-Pegel in üblichen Abständen zur Wohnbebauung deutlich unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsgrenzen liegen, hat der Infraschall von Windkraftanlagen keine schädlichen Auswirkungen für das Wohlbefinden und die Gesundheit des Menschen.

Wie können Gemeinden und die Bevölkerung (mehr) von Windenergieanlagen profitieren?

Die Ausgestaltung von Windparks und finanzielle Fragen sind nicht Aufgabe des Regionalverbands. Der Regionalverband sucht nur die Gebiete für die Windenergie. Was es bereits gibt, ist die finanzielle Beteiligung von Gemeinden an Windenergieanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021. Betreiber von Windenergieanlagen können dadurch bis zu 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde Strom an die betroffenen Kommunen (im 2,5-km-Radius um die Windenergieanlage) weiterreichen. Für ein durchschnittliches Windrad in unserer Region kommen dabei ca. 25.000 Euro im Jahr für die betroffenen Kommunen zusammen. Die Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden sollen weiter ausgebaut werden. Interessant ist hier, in die Wind-an-Land-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz reinzuschauen und sich zu informieren, was bei anderen Projekten schon geklappt hat. (Mehr Infos)

Sind Windenergieanlagen in einem windschwachen Gebiet wie der Region Bodensee-Oberschwaben überhaupt rentabel?

Die untere Grenze für den wirtschaftlichen Betrieb einer Anlage liegt bei einer mittleren Windgeschwindigkeit von etwa 5–6 m/s auf Nabenhöhe. Diese Windgeschwindigkeiten werden in Teilen der Region erreicht. Die mittlere gekappte Windleistungsdichte in Watt pro Quadratmeter (W/m²) ist ein Durchschnittswert, der die Windgeschwindigkeit und die Wind-verteilung in Abhängigkeit der jeweiligen Luftdichte über das Jahr darstellt. Damit wird der zu erwartende Energieertrag am jeweiligen Standort beschrieben.

In Gebieten mit einer Windleistungsdichte von unter 160 W/qkm weht so wenig Wind, dass auch mit modernen Schwachwindanlagen ein wirtschaftlicher Betrieb kaum möglich ist. Daher sind sie nicht Bestandteil des Suchraums. Nach einem Schreiben des Landes an die Regionalverbände bestehen ab einer Windleistungsdichte von 190 W/qkm Möglichkeiten Potenziale für die Nutzung der Windenergie. Der RVBO sichert daher Flächen als Vorranggebiete für die Windenergie in aller Regel ab einer Windleistungsdichte von 190 W/qkm.

Wie lange dauert es, bis sich eine Windenergieanlage amortisiert hat?

Die Energierücklaufzeit (energetische Amortisationszeit) beschreibt die Zeit, die vergeht, bis ein Kraftwerk genauso viel Energie erzeugt hat, wie zu dessen Produktion, Transport, Errichtung, Betrieb usw. benötigt wurde. Die Energierücklaufzeit beträgt bei Windkraftanlagen etwa drei bis sieben Monate und liegt auch nach konservativen Schätzungen deutlich unter einem Jahr.

Gebiete für Freiflächensolaranlagen

Warum belegt man nicht erst die Dächer der Gemeinden mit Solar-Anlagen? Warum zählt das nicht zu den 0,2 %?

Dächer und andere bereits versiegelte Flächen sind definitiv vorrangig für den Ausbau der Photovoltaik zu nutzen. Der Ausbau von Solar auf diesen Flächen ist jedoch nicht Aufgabe der Regionalplanung. Allerdings ist die Energiewende so dringend und der Bedarf an erneuerbaren Energiequellen so hoch, dass nicht zu erwarten ist, dass rechtzeitig alle geeigneten Dächer etc. mit Photovoltaik-Anlagen versehen werden. Gemäß der Photovoltaik-Strategie des BMWK* sind Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen besonders dafür geeignet, den Photovoltaik-Anteil möglichst schnell zu erhöhen: „Im Verhältnis zu Dachanlagen können die Komponenten (Module, Wechselrichter, Kabel etc.) aufgrund der größeren Mengen in der Regel kostengünstiger beschafft werden. Der Bereich bietet zudem erhebliches Potenzial, Fachkräfte anzulernen […].“ (Mehr Infos)

Die Bundesregierung will den Schwerpunkt auf bereits vorbelastete oder versiegelte Flächen, für die Landwirtschaft ungeeignete Flächen und Konzepte zur Reduzierung der Flächenkonkurrenz wie Agri-Photovoltaik legen. Die Landesregierung Baden-Württemberg erarbeitet einen Plan zur Erreichung der im baden-württembergischen Klimaschutzgesetz definierten Klimaneutralität im Jahr 2040. Dort wurde festgelegt, wie viel Freiflächen-Photovoltaik zusätzlich zur Solarisierung der Dächer (für Dächer gilt zwischenzeitlich auch eine Photovoltaik-Pflicht) benötigt ist. Daher gelten die 0,2 % ausschließlich für Freiflächensolaranlagen.

* Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Wie wird mit Freiflächensolaranlagen und Landwirtschaft umgegangen?

Hier besteht eine hohe Nutzungskonkurrenz. Die Regionalverbände haben daher die Entwurfsdaten der neuen digitalen Flurbilanz, welche Informationen über die Qualität und Eignung landwirtschaftlicher Flächen enthält, vorab erhalten, um diese in der Planung zu berücksichtigen. Beispielsweise wurden die landwirtschaftlich hochwertigsten Flächen, die sogenannte Vorrangflur, aus den Suchräumen ausgeklammert. Solaranlagen in Kombination mit landwirtschaftlicher Nutzung (Agri-PV) sollen dort jedoch in der Regel möglich sein. Grundsätzlich soll der Solar-Ausbau auf vorbelasteten Flächen wie Parkplätzen oder ehemaligen Deponien bevorzugt werden, um die Belegung landwirtschaftlicher und naturschutzfachlich wertvoller Flächen zu minimieren. 

Was wird für den Artenschutz getan?

Wichtig bei Freiflächensolaranlagen ist eine dauerhafte, standortangepasste ökologische Gestaltung. Darauf hat der Regionalplan wenig Einfluss, das muss in den nachgelagerten Verfahren (meistens Bebauungsplan) detailliert festgelegt werden. Wir legen aber keine Vorbehaltsgebiete in Gebiete, die aus Sicht des Arten- und Naturschutzes kritisch sind. Beispielsweise dürfen Freiflächensolaranlagen den Biotopverbund nicht erheblich beeinträchtigen.

Kontakt

Sie haben Fragen oder Anmerkungen an den Regionalverband? Oder Sie möchten sich konstruktiv einbringen? Dann schreiben Sie uns einfach über dieses Kontaktformular.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in der aktuellen Teilregionalplan Energie Planungsphase Ihre Anliegen nicht individuell beantworten können. Häufig wiederkehrende Fragen werden in dieser FAQ-Liste beantworten.